

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Berlin, 25.03.2022
Bauwirtschaft: Mindestlohn-Schlichtung führt zum Schiedsspruch
Mitgliedsverbände müssen jetzt innerhalb von 14 Tagen abstimmen
In der Schlichtungsrunde zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, folgenden Schiedsspruch vorgelegt:
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sehen den Schiedsspruch skeptisch. Das Volumen sei gemessen an dem Abschluss für die höheren Entgelte vom November 2021 sehr hoch und unterstelle eine gleichbleibende Inflation über drei Jahre. Angesichts der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage erscheine die Laufzeit zu lang und zudem beschränke die schuldrechtliche Anpassungsvereinbarung die Tarifautonomie.
Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.
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